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Spezielle Informationen zur länderübergreifenden Flächenantragstellung

Wenn Sie als Antragsteller für Direktzahlungen auch Flächen in anderen Bundesländern (Belegenheitsland) bewirtschaften,
muss die Angabe und Einreichung der Flächen separat in den jeweiligen Belegenheitsländern erfolgen.
Dazu ist das Beantragungssystem (die geo-spatial aid application, kurz GSAA) des jeweiligen Belegenheitslandes zu verwenden.

Weiterführende Informationen:

Land Adresse / Software Identifikation mit Zuständige Stelle Kontakt

Schleswig-Holstein

ELSA
elsa.schleswig-holstein.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige
Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Meesenring 9
23566 Lübeck

Tel. 0451/ 885-1
Mail Landwirtschaft-Luebeck@llnl.landsh.de
Web www.schleswig-holstein.de/llnl

Niedersachsen

ANDI
www.andi.sla.niedersachsen.de

Hinweis: Bitte verwenden Sie für das
Erfassen Ihres Antrags einen der Browser
Mozilla Firefox oder Google Chrome!

Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Ausnahme: Werden neben den Direktzahlungen
auch Agrarumweltmaßnahmen in Niedersachsen/
Bremen/Hamburg beantragt, erfolgt die Anmeldung aus-
schließlich mit der 12-stelligen Betriebsnummer
des Belegenheitslandes (mit 03 als Ländercode)
und PIN der HIT/ZID.

Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Bremen

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

ELAN
www.elan-nrw.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Zuständig sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW

Kontaktdaten finden Sie hier.

Hessen

Agrarportal Hessen
agrarportal-hessen.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Zuständig sind die Ämter für den ländlichen Raum/Landwirtschaftsämter
der Landkreise sowie für Weinbau das zuständige Dezernat des
Regierungspräsidium Darmstadt

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz

Landwirtschaftlicher Elektronischer
Antrag (LEA)
lea.rlp.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Zuständig sind die unteren Landwirtschafts-
behörden. Weitere Informationen und
Kontaktdaten finden Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Referat Direktzahlungen, Agrarumwelt-
und Klimamaßnahmen, InVeKoS
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Baden-Württemberg

FIONA
www.fiona-antrag.de
Registrierung an der zuständigen unteren
Landwirtschaftsbehörde in BW erforderlich.
Zuständig ist die Behörde in BW, in deren
Dienstbezirk die meisten Flächen liegen.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständig sind die unteren Landwirtschaftsbehörden.

Die Kontaktdaten zu jedem Amt finden Sie bei den Dienststellen

Bayern

iBALIS
www.ibalis.bayern.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: entfällt

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständig sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten

Saarland

  Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz
Referat A/5 Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. 0681/501-4084
Fax 0681/501-4099
Mail: support@zahlstelle.saarland.de
Web: saarland.de

Berlin

www.agrarantrag-bb.de Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung,
Referat F2
Tel. 0335/ 60676-2140
Mail: agrarfoerderung-berlin@lelf.brandenburg.de
Web: LELF

Brandenburg

Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen;
dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten

Mecklenburg-Vorpommern

www.agrarantrag-mv.de Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Zuständig sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft
und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern;
dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten.

Sachsen

DIANAweb
www.diana.sachsen.de
Registrierung im zuständigen Förder- und Fach-
bildungszentrum bzw. in der Informations- und
Servicestelle (FBZ/ISS) des Sächsischen
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (LfULG) erforderlich (Vergabe
BNR10/BNR15).

Zuständig ist das FBZ/ISS in Sachsen, in dessen
Zuständigkeitsbereich sich der größte Teil der
Flächen befindet. Anmeldung ausschließlich
möglich mit der 10stelligen Betriebsnummer
(BNR10) und der in Sachsen vergebenen
15stelligen Betriebsnummer (BNR15 des
Belegenheitslandes Sachsen) sowie der
zugehörigen ZID-PIN.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Siehe Prämienstellen. SMUL
Referat 34 - Direkt- und
Ausgleichszahlungen
Mail: 34-invekos@smul.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

ELAISA
elaisa.sachsen-anhalt.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Zuständig ist das Amt in Sachsen-Anhalt,
in deren Amtsbezirk der überwiegende Anteil
der Flächen liegt.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID

Konkrete Verfahrenshinweise finden Sie hier.

Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
in Sachsen-Anhalt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Kontaktdaten.

Thüringen

PORTIA
portia.thueringen.de
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.

Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständig sind die Zweigstellen des Thüringer Landesamtes
für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

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