Wenn Sie als Antragsteller für Direktzahlungen auch Flächen in anderen Bundesländern (Belegenheitsland) bewirtschaften,
muss die Angabe und Einreichung der Flächen separat in den jeweiligen Belegenheitsländern erfolgen.
Dazu ist das Beantragungssystem (die geo-spatial aid application, kurz GSAA) des jeweiligen Belegenheitslandes zu verwenden.
	
		| Land | Adresse / Software | Identifikation mit | Zuständige Stelle | Kontakt | 
	
		| Schleswig-Holstein
  | ELSA elsa.schleswig-holstein.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
 Meesenring 9
 23566 Lübeck
 | Tel. 0451/ 885-1Mail
		Landwirtschaft-Luebeck@llnl.landsh.de
 Web
		www.schleswig-holstein.de/llnl
 | 
	
		| Niedersachsen
  | ANDI www.andi.sla.niedersachsen.de
 Hinweis: Bitte verwenden Sie für das Erfassen Ihres Antrags einen der Browser
 Mozilla Firefox oder Google Chrome!
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 Ausnahme: Werden neben den Direktzahlungenauch Agrarumweltmaßnahmen in Niedersachsen/
 Bremen/Hamburg beantragt, erfolgt die Anmeldung
aus-
 schließlich mit der 12-stelligen Betriebsnummer
 des Belegenheitslandes (mit 03 als Ländercode)
 und PIN der HIT/ZID.
 | Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weitere
		Informationen und Kontaktdaten finden Sie
		hier. | 
	
		| Bremen
  | 
	
		| Hamburg
  | 
	
		| Nordrhein-Westfalen
  | ELAN www.elan-nrw.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Zuständig sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW Kontaktdaten finden Sie
		hier. | 
	
		| Hessen
  | Agrarportal Hessen agrarportal-hessen.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Zuständig sind die Ämter für den ländlichen Raum/Landwirtschaftsämter der Landkreise
				sowie für Weinbau das zuständige Dezernat des
 Regierungspräsidium
		Darmstadt
 Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie
		hier. | 
	
		| Rheinland-Pfalz
  | Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag 
		(LEA)
 lea.rlp.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Zuständig sind die unteren Landwirtschafts- behörden. Weitere Informationen und
 Kontaktdaten finden Sie
		hier.
 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
 Referat Direktzahlungen, Agrarumwelt-
 und Klimamaßnahmen, InVeKoS
 Stiftsstraße 9
 55116 Mainz
 | 
	
		| Baden-Württemberg
  | FIONA www.fiona-antrag.de
 | Registrierung an der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde in BW erforderlich.
 Zuständig ist die Behörde in BW, in deren
 Dienstbezirk die meisten Flächen liegen.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 Weitere Informationen finden Sie 
		hier. | Zuständig sind die unteren Landwirtschaftsbehörden. Die Kontaktdaten
		zu jedem Amt finden Sie bei den
		
		Dienststellen | 
	
		| Bayern
  | iBALIS www.ibalis.bayern.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: entfällt
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 Weitere Informationen finden Sie 
		hier. | Zuständig sind die
		Ämter für
		Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten
 | 
	
		| Saarland
  |  | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
 Referat A/5 Zahlstelle ELER/EGFL
 Keplerstraße 18
 66117 Saarbrücken
 | Tel.   0681/501-4084 Fax   0681/501-4099
 Mail: support@zahlstelle.saarland.de
 Web: saarland.de
 | 
	
		| Berlin
  | www.agrarantrag-bb.de | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,
 Referat F2
 | Tel. 0335/ 60676-2140 Mail: agrarfoerderung-berlin@lelf.brandenburg.de
 Web:
		LELF
 | 
	
		| Brandenburg
  | Zuständig sind die
		Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen; dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten
 | 
	
		| 
		Mecklenburg-Vorpommern
  | www.agrarantrag-mv.de | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 | Zuständig sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern;
 dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten.
 | 
	
		| Sachsen
  | DIANAweb www.diana.sachsen.de
 | Registrierung im zuständigen Förder- und Fach- bildungszentrum bzw. in der Informations- und
 Servicestelle (FBZ/ISS) des Sächsischen
 Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
 Geologie (LfULG) erforderlich (Vergabe
 BNR10/BNR15).
 Zuständig ist das FBZ/ISS in Sachsen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der größte Teil der
 Flächen befindet.
Anmeldung ausschließlich
 möglich mit der 10stelligen Betriebsnummer
 (BNR10) und der in Sachsen vergebenen
 15stelligen Betriebsnummer (BNR15 des
 Belegenheitslandes Sachsen) sowie der
 zugehörigen ZID-PIN.
 
		Weitere Informationen finden Sie
		hier. | Siehe Prämienstellen. | SMUL Referat 34 - Direkt- und
 Ausgleichszahlungen
 Mail: 34-invekos@smul.sachsen.de
 | 
	
		| Sachsen-Anhalt
  | ELAISA elaisa.sachsen-anhalt.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Zuständig ist das Amt in Sachsen-Anhalt,in deren Amtsbezirk der überwiegende Anteil
 der Flächen liegt.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
 Konkrete Verfahrenshinweise finden Sie
		
		hier. | Zuständig sind die
		
		Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten in Sachsen-Anhalt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Kontaktdaten.
 | 
	
		| Thüringen
  | PORTIA portia.thueringen.de
 | Registrierung bei der zuständigen Stelle im Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
 Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
 erstmalig Flächen anmelden.
 Anmeldung an der Software des Belegenheits-landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
 Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID.
 Weitere Informationen finden Sie
		hier. | Zuständig sind die Zweigstellen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
 |