Wenn Sie als Antragsteller für Direktzahlungen auch Flächen in anderen Bundesländern (Belegenheitsland) bewirtschaften,
muss die Angabe und Einreichung der Flächen separat in den jeweiligen Belegenheitsländern erfolgen.
Dazu ist das Beantragungssystem (die geo-spatial aid application, kurz GSAA) des jeweiligen Belegenheitslandes zu verwenden.
Land |
Adresse / Software |
Identifikation mit |
Zuständige Stelle |
Kontakt |
Schleswig-Holstein
|
ELSA
elsa.schleswig-holstein.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige
Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Meesenring 9
23566 Lübeck |
Tel. 0451/ 885-1
Mail
Landwirtschaft-Luebeck@llnl.landsh.de
Web
www.schleswig-holstein.de/llnl
|
Niedersachsen
|
ANDI
www.andi.sla.niedersachsen.de
Hinweis: Bitte verwenden Sie für das
Erfassen Ihres Antrags einen der Browser
Mozilla Firefox oder Google Chrome! |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
Ausnahme: Werden neben den Direktzahlungen
auch Agrarumweltmaßnahmen in Niedersachsen/
Bremen/Hamburg beantragt, erfolgt die Anmeldung
aus-
schließlich mit der 12-stelligen Betriebsnummer
des Belegenheitslandes (mit 03 als Ländercode)
und PIN der HIT/ZID.
|
Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weitere
Informationen und Kontaktdaten finden Sie
hier. |
Bremen
|
Hamburg
|
Nordrhein-Westfalen
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ELAN
www.elan-nrw.de
|
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Zuständig sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW Kontaktdaten finden Sie
hier. |
Hessen
|
Agrarportal Hessen
agrarportal-hessen.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID |
Zuständig sind die Ämter für den ländlichen Raum/Landwirtschaftsämter
der Landkreise
sowie für Weinbau das zuständige Dezernat des
Regierungspräsidium
DarmstadtWeitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie
hier. |
Rheinland-Pfalz
|
Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag
(LEA)
lea.rlp.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Zuständig sind die unteren Landwirtschafts-
behörden. Weitere Informationen und
Kontaktdaten finden Sie
hier. |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Referat Direktzahlungen, Agrarumwelt-
und Klimamaßnahmen, InVeKoS
Stiftsstraße 9
55116 Mainz |
Baden-Württemberg
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FIONA
www.fiona-antrag.de |
Registrierung an der zuständigen unteren
Landwirtschaftsbehörde in BW erforderlich.
Zuständig ist die Behörde in BW, in deren
Dienstbezirk die meisten Flächen liegen.Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
Weitere Informationen finden Sie
hier.
|
Zuständig sind die unteren Landwirtschaftsbehörden. Die Kontaktdaten
zu jedem Amt finden Sie bei den
Dienststellen |
Bayern
|
iBALIS
www.ibalis.bayern.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: entfällt
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
Weitere Informationen finden Sie
hier.
|
Zuständig sind die
Ämter für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten |
Saarland
|
|
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz
Referat A/5 Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken |
Tel. 0681/501-4084
Fax 0681/501-4099
Mail: support@zahlstelle.saarland.de
Web: saarland.de |
Berlin
|
www.agrarantrag-bb.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung,
Referat F2 |
Tel. 0335/ 60676-2140
Mail: agrarfoerderung-berlin@lelf.brandenburg.de
Web:
LELF |
Brandenburg
|
Zuständig sind die
Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen;
dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten |
Mecklenburg-Vorpommern
|
www.agrarantrag-mv.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
|
Zuständig sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft
und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern; dort finden Sie auch zu jedem Amt die Kontaktdaten. |
Sachsen
|
DIANAweb
www.diana.sachsen.de
|
Registrierung im zuständigen Förder- und Fach-
bildungszentrum bzw. in der Informations- und
Servicestelle (FBZ/ISS) des Sächsischen
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (LfULG) erforderlich (Vergabe
BNR10/BNR15).Zuständig ist das FBZ/ISS in Sachsen, in dessen
Zuständigkeitsbereich sich der größte Teil der
Flächen befindet.
Anmeldung ausschließlich
möglich mit der 10stelligen Betriebsnummer
(BNR10) und der in Sachsen vergebenen
15stelligen Betriebsnummer (BNR15 des
Belegenheitslandes Sachsen) sowie der
zugehörigen ZID-PIN.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
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Siehe Prämienstellen. |
SMUL
Referat 34 - Direkt- und
Ausgleichszahlungen
Mail: 34-invekos@smul.sachsen.de
|
Sachsen-Anhalt
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ELAISA
elaisa.sachsen-anhalt.de
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Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.Zuständig ist das Amt in Sachsen-Anhalt,
in deren Amtsbezirk der überwiegende Anteil
der Flächen liegt.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID
Konkrete Verfahrenshinweise finden Sie
hier.
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Zuständig sind die
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
in Sachsen-Anhalt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Kontaktdaten. |
Thüringen
|
PORTIA
portia.thueringen.de |
Registrierung bei der zuständigen Stelle im
Belegenheitsland: diese ist nur notwendig für
Antragsteller, die in dem Belegenheitsland
erstmalig Flächen anmelden.
Anmeldung an der Software des Belegenheits-
landes: mit der 12-stelligen Betriebsnummer des
Betriebssitzlandes und der PIN der HIT/ZID.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
|
Zuständig sind die Zweigstellen des Thüringer Landesamtes
für Landwirtschaft und Ländlichen Raum |